Mit dem Wechsel zu Thale|Klimagas leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Reduzierung des weltweiten CO2-Ausstoßes. Jede Kilowattstunde klimaneutrales Erdgas, die Sie von uns beziehen, ist auch eine Investition in den Bau von neuen, klimaschonenden Energieanlagen. Der TÜV NORD CERT hat alle Prozesse zur Bereitstellung des CO2-neutralen Erdgases streng geprüft und für Thale|Klimagas ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Mit Thale|Klimagas werden ausschließlich Projekte unterstützt, die entweder dem Gold-Standard entsprechen oder dem Voluntary Carbon Standard (VCS). Beide garantieren, dass nur Projekte mit tatsächlich positiven Umweltauswirkungen durchgeführt werden und darüber hinaus dazu beitragen, eine nachhaltige Entwicklung in den jeweiligen Ländern zu fördern.
Stand: Januar 2025
Gültigkeit ab 01. März 2025
Produkt |
Arbeitspreis brutto |
Grundpreis brutto |
---|---|---|
Thale|Klimagas |
12,19 |
13,25 |
Die Preise enthalten die gültigen Netzentgelte, Umlagen, Steuern, Abgaben, Vertriebskosten und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 19 % (vgl. AGB Ziff. 5.1).
Mindestvertragslaufzeit |
1 Jahr |
Kündigungsfrist |
1 Monat |
Automatische Verlängerung nach der Mindestvertragslaufzeit |
Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Kündigung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich. |
Zahlungsweise |
Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag. |
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."
Haftungsregelungen
Die Haftung der Vertragsparteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Weitere Informationen finden Sie unter Ziff. 8 unserer AGB (Stand 01/2024).
Preisanpassung
Die Stadtwerke Thale sind berechtigt, die Preise durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Dies betrifft insbesondere Preisanpassungen aufgrund von hoheitlichen Belastungen oder Zuschlägen, die von den jeweiligen Netzbetreibern erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie unter Ziff. 5 unserer AGB. Sollten Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
Wartungsdienste und -entgelte
Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten finden Sie beim örtlichen Netzbetreiber.