Sie gestalten die Wärmewende aktiv mit und besitzen eine Wärmepumpe? Wir haben dafür den passenden Tarif. Unser Thale|Strom (Wärmepumpe) stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen. Sie schonen damit nicht nur unsere Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.
Details zu unserem Thale|Strom (Wärmepumpe) erläutern Ihnen unsere Berater gerne in unserem Kundenbüro.
Stand: Januar 2025
Gültigkeit ab 01. März 2025
Arbeitspreis brutto |
Grundpreis brutto | |
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Thale|Strom (Wärmepumpe)* |
25,55 |
7,50 |
* Voraussetzung für den Tarif: die Wärmepumpe besitzt einen separaten Zähler und ist steuerbar
Die Preise enthalten die gültigen Netzentgelte, Umlagen, Steuern, Abgaben, Vertriebskosten und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 19 % (vgl. AGB Ziff. 5.1). Die angegebenen Preise gelten nur für Eintarifzähler. Es können zusätzliche Kosten für die Nutzung einer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystems (iMS) entstehen.
Wir gewähren Ihnen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie von einem Jahr ab dem tatsächlichen Lieferbeginn bzw. bei Tarifwechsel ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit des neuen Tarifes. Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst die Beschaffungs-, Vertriebs- und Abrechnungskosten sowie die Netznutzung. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Umsatzsteuer, Stromsteuer oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung oder den Verbrauch von Strom betreffende Belastungen oder Entlastungen (vgl. AGB Ziff. 5.1).
Die angegebenen Grundpreise gelten nur für Eintarifzähler. Es können zusätzliche Kosten für die Nutzung einer modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsystems (iMS) entstehen. Wichtig: Dieser Preisaufschlag fällt erst mit Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber an.
Mindestvertragslaufzeit |
1 Jahr |
Kündigungsfrist |
1 Monat |
Automatische Verlängerung nach der Mindestvertragslaufzeit |
Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Kündigung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich. |
Zahlungsweise |
Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag |
Haftungsregelungen
Die Haftung der Vertragsparteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Weitere Informationen finden Sie unter Ziff. 8 unserer AGB (Stand 01/2024).
Preisanpassung
Die Stadtwerke Thale sind berechtigt, die Preise durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Dies betrifft insbesondere Preisanpassungen aufgrund von hoheitlichen Belastungen oder Zuschlägen, die von den jeweiligen Netzbetreibern erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie unter Ziff. 5 unserer AGB. Sollten Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
Wartungsdienste und -entgelte
Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten finden Sie beim örtlichen Netzbetreiber.